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Private Krankenversicherung (PKV)

 

In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme: Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung und zum anderen die private Krankenversicherung. Seit der Gesundheitsreform 2007, welche im Jahr 2009 in Kraft getreten ist, besteht in Deutschland eine "Versicherungspflicht". Das heißt, daß jeder, der in der BRD lebt, eine Krankenversicherung haben muss. Dabei ist es egal ob privat oder gesetzlich. In Deutschland sind über 10% in der privaten Krankenversicherung versichert.  

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Für die meisten Bundesbürger ist diese Versicherung verpflichtend, und sie haben gar keine andere Wahl als sich dort zu versichern. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik" gesetzlich versichert", sowie unter der Rubrik "Arbeitnehmer".

 

Formen der Krankenversicherung:

 

  • Vollversicherung: Absicherung der gesamten Krankheitskosten
  • Teilversicherung: prozentuale Absicherung der Krankenheitskosten. Dies ist z. B. bei Beamten der Fall
  • Zusatzversicherung: für gesetzlich Versicherte, ( z. B. zusätzliche Absicherung für Zahnersatz, Krankengeld, Krankenhaus, etc.)

 

Finanzierung und Beiträge der privaten Krankenversicherung:

 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, werden einkommensunabhängige Versicherungsprämien erhoben. Die Beiträge werden ähnlich wie bei einer Lebensversicherung "angespart". Ein Teil wird als "Risikoprämie" vereinnahmt.

 

Die Einstiegsprämie wird wie folgt kalkuliert:


  • Eintrittsalter: je älter die versicherte Person ist, desto höher ist die Einstiegsprämie. Die Wahrscheinlichkeit krank zu werden steigt, und somit müssen höhere Kosten für die Zukunft einkalkuliert werden. Außerdem bleibt dem Versicherungsunternehmen weniger Zeit "Geld fürs Alter" anzusparen. Daher ist ein Wechsel zwischen den privaten Krankenversicherungen gut zu überdenken. 
  • Geschlecht: Tarife für Frauen sind aufgrund der höheren Lebenserwartung generell höher. Seit Einführung des allgemeinen Gleichbehanldungsgesetzes (AGG) müssen die Kosten für Geburten und Schwangerschaftsvorsorge auf Männer und Frauen aufgeteilt werden. Daher gab es für Männer im Jahr 2008 oft eine Beitragserhöhung.
  • Berufsgruppe: Manche Versicherungen machen Unterschiede bei Berufen. So kann es vorkommen, dass ein Arbeiter einen leicht höheren Beitrag zahlt, als ein Angestellter im Büro.
  • Tarif - Leistungen: Da man als Privatversicherter die Wahl zwischen einem leistungsstarken Tarif oder weiteren Leistungen wie ( z. B. Heilpraktiker, etc.) hat, kann sich der Beitrag hier erheblich unterscheiden. Einsteigertarife leisten oft nicht mehr als eine gesetzliche Krankenversicherung.  Luxus- oder Premiumtarife dagegen um so mehr.
  • Gesundheitszustand: Bei privaten Krankenversicherungen wird vor Antragsstellung eine Gesundheitsprüfung in Form eines Fragekatalogs oder manchmal auch einer ärztlichen Untersuchung vorausgesetzt. Hier kann sich der Beitrag  z. B: bei einer Vorerkrankung erhöhen (Risikozuschlag), oder die Versicherung kann eine bestimmte Krankheit auch ausschließen (Leistungsausschlüsse). Im schlimmsten Fall kann es auch zu einer Ablehnung kommen. Ausnahme: Der Basistarif: Hier muss die Versicherung aufgrund der gesetzlichen Regelung jede Person aufnehmen. Nähere Infos im Unterpunkt "Basistarif".

 

Beitragserhöhungen - Beitragssteigerungen

 

In der privaten Krankenversicherung kann sich die Einstiegsprämie auch verändern. Ähnlich wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (welche regelmäßig mit Beitragssteigerungen zu kämpfen hat) können sich die Prämien wegen folgender Ereignisse erhöhen:

 

  • Allgemeine Kostensteigerung (Inflation im Gesundheitsystem)
  • medizinischer Fortschritt, z. B. neue und teuere Behandlungsmethoden
  • Gesetzliche Veränderungen (z. B. Einführung des Basistarif)
  • erhöhte Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes (zu viele Kranke im Tarif und kein Neuzugang mehr, da zu teuer)
  • Sterbetafel (Menschen werden älter und leben länger, d. h. höhere Kosten)
  • etc.

 

Alterungsrückstellungen (Sparanteil)

 

In der privaten Krankenversicherung wird im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse "Geld für die Zukunft angespart". D. h. ein Teil des Beitrages wird zurückgelegt, damit der Beitrag im Alter bezahlbar bleibt. Während die gesetzliche Krankenversicherung das eingenommene Geld sofort wieder für alle Kosten ausgibt.  

Beitragsrückerstattung

 

Viele private Krankenversicherungen belohnen Ihre Kunden, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. (z. B. wenn Sie nicht krank waren). So kommt es nicht selten vor, dass manche Unternehmen weit über 6 Monatsbeiträge zurückerstatten. Diese Rückerstattung kann der Kunde sinnvollerweise anlegen und somit später eine Beitragserhöhung abfedern.

 

Unser Service:

 

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